Ablauf & Honorar

Das Kennenlernen

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einem Erstgespräch. Sie schildern Ihr Anliegen, ich höre zu, stelle klärende Fragen und gebe eine erste Orientierung, welche Möglichkeiten ich Ihnen anbieten kann.

Wichtig ist, dass wir ein Gefühl für die Zusammenarbeit bekommen: Stimmt die Chemie? Passt meine Arbeitsweise zu dem, was Sie brauchen? Wir entscheiden nach dem Kennenlernen in Ruhe, ob wir weiter zusammenarbeiten wollen.

  • Ziel des Erstgesprächs: Anliegen sortieren, den Rahmen klären und nächste Schritte skizzieren.
  • Meine Haltung: Systemisch, traumasensibel, ressourcen- und lösungsorientiert, auf Augenhöhe.
  • Transparenz: Sie erfahren klar, wie wir vorgehen können und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Therapeutisches Angebot

Häufigkeit und Dauer der Sitzungen

Wir arbeiten in Ihrem Tempo. Manche Themen lassen sich in wenigen Sitzungen gut sortieren, andere brauchen eine verlässliche Begleitung über einen längeren Zeitraum.

Zwischen den Terminen liegen meist 1–2 Wochen. Die Sitzungsdauern sind flexibel:

  • 50 Minuten – klassische Sitzungsdauer
  • 100 Minuten – vertiefte Arbeit, Paare/Familien oder komplexere Themen

Honorar

Es gibt keine Mindestanzahl an Terminen. Der Anspruch lautet: So wenige Stunden wie möglich und so viele wie nötig.

Das Erstgespräch ist unverbindlich und bietet Ihnen die Möglichkeit, sicherzugehen, dass wir zueinander passen.

  • Erstgespräch (60 Minuten): 60 €
  • Einzelstunde (50 Minuten): 100 €
  • Doppelstunde (90 Minuten): 180 €

Ermäßigungen sind in besonderen Lebenslagen möglich – sprechen Sie mich an.

Die Zahlung erfolgt monatlich gesammelt per Rechnung.

Anreise und Kontakt

Ausfallregelung

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können spätestens 48 Stunden vorher ab. Nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine werden voll berechnet, wenn ich sie nicht neu vergeben kann.

Kostenerstattung

Mein Angebot richtet sich primär an Selbstzahler*innen und Privatversicherte.

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz in der Regel nicht.
  • Private Krankenversicherungen/Zusatzversicherungen erstatten mitunter anteilig – bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.
  • Die Honorierung orientiert sich an branchenüblichen Sätzen (GOP), die Abrechnung erfolgt in der Regel als steuerbefreite Heilbehandlung.
  • Im Ausnahmefall (Paartherapie und Coaching) ist eine MwSt. von 19% zusätzlich zu entrichten.