Diagnostik
Beschwerden verstehen und das weitere Vorgehen klären
Was ist mit mir los, wodurch wird es schwieriger und welche Unterstützung passt? In der diagnostischen Abklärung betrachten wir die Entwicklung Ihrer Beschwerden. Meine Einschätzung und das weitere Vorgehen bespreche ich mit Ihnen.
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Die Beschwerden im Zusammenhang betrachten
Wir sprechen darüber, wann die Schwierigkeiten begonnen haben, wie sie sich zeigen und in welchen Situationen sie stärker oder schwächer werden. Auch frühere Erfahrungen, körperliche Beschwerden, Beziehungen und bereits hilfreiche Unterstützung gehören dazu.
Welche Beschwerden wir diagnostisch klären können
Die diagnostische Einordnung orientiert sich an der ICD-10-GM. Zu den häufigen Fragestellungen gehören:
- Depressive Episoden und wiederkehrende Depressionen (F32, F33)
Anhaltende Niedergeschlagenheit, wenig Antrieb oder kaum noch Freude können den Alltag deutlich erschweren. - Phobien und andere Angststörungen, etwa Panikstörung (F40, F41)
Ängste können in bestimmten Situationen, als plötzliche Panik oder als anhaltende Sorgen auftreten. - Zwangsstörungen (F42)
Aufdrängende Gedanken oder wiederholte Handlungen werden als belastend erlebt und lassen sich nur schwer unterbrechen. - Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen, einschließlich posttraumatischer Belastungsstörung (F43)
Nach belastenden oder traumatischen Erfahrungen können etwa starke Anspannung, wiederkehrende Erinnerungen oder Schwierigkeiten im Alltag anhalten. - Somatoforme Störungen (F45)
Körperliche Beschwerden lassen sich durch körperliche Befunde allein nicht ausreichend erklären. Auch Schmerzbeschwerden, bei denen körperliche und psychische Faktoren zusammenwirken, können dazugehören. Eine medizinische Abklärung ist wichtig. - Essstörungen (F50)
Dazu gehören etwa stark eingeschränktes Essen oder wiederkehrende Essanfälle, die Gesundheit und Alltag beeinträchtigen. - Nichtorganische Schlafstörungen (F51)
Gemeint sind etwa Ein- oder Durchschlafprobleme, bei denen seelische Belastungen im Vordergrund stehen und körperliche Ursachen abgeklärt werden. - Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol oder andere Substanzen (F10–F19)
Hier geht es unter anderem um schädlichen Konsum, Abhängigkeit und deren Folgen für Erleben und Verhalten. - Persönlichkeitsstörungen (F60)
Über längere Zeit gefestigte Muster im Denken, Fühlen und Umgang mit anderen führen zu Belastungen und schränken den Alltag ein. - Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen des Kindesalters (F91, F93)
Dazu zählen etwa anhaltendes aggressives oder stark aufsässiges Verhalten sowie ausgeprägte Trennungsangst. Dauer, Ausmaß und Entwicklungsstand werden dabei berücksichtigt.
Welche Abklärung für Ihr Anliegen sinnvoll und in meiner Praxis möglich ist, besprechen wir vorab. ADHS- und Autismusdiagnostik gehören nicht zu meinem Angebot.
Gespräche und ergänzende Verfahren
Die Grundlage bildet das Gespräch über Ihre aktuelle Situation und Ihre bisherige Entwicklung. Je nach Fragestellung können geeignete Fragebögen oder standardisierte Verfahren hinzukommen. Ergebnisse werden zusammen mit den übrigen Informationen eingeordnet und verständlich mit Ihnen besprochen.
Ich biete auch Intelligenzdiagnostik mit den Wechsler-Verfahren WISC und WAIS an. Diese Tests erfassen unterschiedliche kognitive Fähigkeiten. Wir besprechen vorab, welche Frage beantwortet werden soll und welches Verfahren dafür geeignet ist.
Die Sicht von Kindern und Jugendlichen
Bei jungen Menschen beziehen wir ihre eigene Sicht altersgerecht ein. Dazu kommen die Beobachtungen ihrer Bezugspersonen. Wenn ein Kind zu Hause anders reagiert als in der Schule, schauen wir auf die jeweiligen Bedingungen. Eine mögliche Zusammenarbeit mit Schule oder anderen Beteiligten stimmen wir gemeinsam ab.
Möglichkeiten und Grenzen vorab besprechen
Im Vorgespräch klären wir, ob ich Ihre konkrete diagnostische Frage im Rahmen meines Angebots bearbeiten kann und welcher Umfang sinnvoll ist. Ergibt sich Bedarf an medizinischer oder spezialisierter Diagnostik, besprechen wir die weiterführende Abklärung. Sie erfahren auch, wo eine Einschätzung vorläufig bleibt und welche Informationen noch fehlen.
Die Abrechnung erfolgt nach den regulären Sitzungssätzen: 50 Minuten kosten 115 €, 100 Minuten 200 €. Den voraussichtlichen Zeitumfang und die Kosten besprechen wir vorab. Es gibt keinen gesonderten Paketpreis. Weitere Rahmenbedingungen finden Sie unter Ablauf und Honorar.